Elternstart NRW

Hintergrund des Konzepts

Elternstart NRW ist ein gebührenfreies Angebot für Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr. Das Konzept wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW und soll Eltern einen niedrigschwelligen Zugang zu den Angeboten der Familienbildung ermöglichen.

Konzept und Rahmenbedingungen

Zu dem Konzept von Elternstart NRW gibt es eine Rahmenvereinbarung zwischen dem MKJFGFI NRW und den Landesarbeitsgemeinschaften der Familienbildung. Das pädagogische Rahmenkonzept finden Sie unter diesem Link: [Rahmenkonzept].

Weitere Informationen finden Sie in den unten stehenden FAQs.

FAQ Elternstart NRW

Was ist "Elternstart NRW"?

"Elternstart NRW" ist ein Eltern‐/Eltern‐Kind‐Bildungsangebot der nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannten Einrichtungen der Familienbildung für Familien in NRW mit Kindern im ersten Lebensjahr. „Elternstart NRW“ wird in allen Familienbildungsstätten gebührenfrei angeboten.

Warum können nur nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannte Familienbildungsstätten Anbieter von „Elternstart NRW“ sein?

„Elternstart NRW“ wird aus Landesmitteln für die Familienbildung gefördert. Die Familienbildungseinrichtungen gewährleisten die notwendige fachliche Expertise, frühe Zugänge zu Familien, ein gemeinsames trägerübergreifendes Rahmenkonzept, eine wertschätzende pädagogische Grundhaltung, beteiligungsorientierte Methoden für unterschiedliche Teilnehmer, Netzwerkkontakte sowie kurz‐ und langfristige Anschlussangebote. Die gesetzliche Anerkennung und regelmäßige Zertifikate gewährleisten Qualität und Teilnehmerorientierung.

Dürfen Eltern bei Zwillings‐ oder Mehrlingsgeburten auch entsprechend öfter teilnehmen?

Nein, der gebührenfreie Zugang zählt einmalig pro Geburt. Allerdings erneuert er sich bei später geborenen Kindern.

Dürfen beide Eltern an „Elternstart NRW“ teilnehmen und wie werden sie als Teilnehmer*in gezählt?

Ja, alle berechtigten Erwachsenen haben einen Teilnahmeanspruch. Dieser kann gemeinsam oder einzeln eingelöst werden. Jedes Elternteil wird einzeln als ein*e Teilnehmer*in gezählt.

Wie groß sind die Gruppen bei Elternstart NRW?

Die Teilnehmerzahl pro Elternstart‐Kurs muss durchschnittlich bei mindestens sechs Erwachsenen liegen. Kinder zählen nicht. Entscheidend ist die Zahl der verbindlich angemeldeten Berechtigten. Sagen angemeldete Teilnehmer*innen ab und kommt es dadurch zu kleineren Gruppen, kann das Angebot dennoch abgerechnet werden. Für Elternstart‐Offene Treffs ist keine Mindestteilnehmerzahl erforderlich.

Was heißt gebührenfrei und wie wird sichergestellt, dass Eltern das Angebot nur einmal wahrnehmen?

Für Eltern ist ein „Elternstart NRW“ Angebot (Kurs oder offener Treff) pro Geburt (Einmaligkeit) ohne Gebühren zugänglich. Sie können einzeln oder gemeinsam an einem Angebot oder auch getrennt an unterschiedlichen Angeboten teilnehmen. Es gibt keine regelmäßige Anwesenheitspflicht. Eltern dürfen von den Familienbildungsstätten mit der Teilnahme nicht zu weiteren Leistungen oder Angeboten verpflichtet werden. Zusatzleistungen wie Getränke, Handouts, Bücher etc. dürfen kostenpflichtig angeboten werden, sofern ihre Nutzung freiwillig bleibt. Eltern geben mit der Anmeldung zu dem von ihnen ausgewählten „Elternstart NRW“‐Angebot eine Erklärung ab, dieses erstmals und nur einmalig zu nutzen.

Welchen Zeitumfang hat „Elternstart NRW“?

„Elternstart NRW“ Kurse und Offene Treffs sind eigenständige Angebote im Bildungsprogramm der Einrichtungen. Für „Elternstart NRW“‐Kurse ist ein Umfang von 10 Unterrichtsstunden vereinbart. Diese Unterrichtsstunden werden in der Regel an 5 Terminen à 1 ½ Zeitstunden absolviert – meist wöchentlich oder vierzehn (Stand: 09.05.2017) tägig. Es sind auch andere Settings zulässig. Für „Elternstart NRW“‐Offene Treffs liegt die Festlegung von Setting und Zeitumfang im Ermessen der Familienbildungseinrichtungen. Zeitpunkte, Orte und Inhalte der Angebote werden von den Familienbildungsstätten im ständigen Dialog mit den Teilnehmenden weiterentwickelt und angepasst.

Welche förderfähigen Angebotsformen von „Elternstart NRW“ gibt es?

Es gibt zwei mögliche Formen von „Elternstart NRW“ – den Kurs und den offenen Elternstart‐Babytreff. Die Familienbildungseinrichtungen vor Ort legen – entsprechend ihrer Erfahrungen und Erwartungen – für jedes einzelne Angebot fest, wo, mit wem, zu welchen Zeiten, in welchem Turnus, für welche Zielgruppen und mit welchen Schwerpunkten „Elternstart NRW“ durchgeführt wird. Ob ein Angebot nur für Eltern oder für Eltern und Kinder angelegt wird, entscheidet ebenfalls die Einrichtung der Familienbildung.

Welche Themen werden in „Elternstart NRW“ angesprochen?

„Elternstart NRW“ hat ein offenes Konzept– kein festes Curriculum. „Elternstart NRW“ kann sowohl stärker handlungs‐ als auch gesprächsorientiert verlaufen. Es können einzelne Schwerpunkte wie Bindung, Bewegung, Gesundheit, kindliche Entwicklung, Zeit, das geänderte Familienleben, die Vereinbarkeit mit dem Beruf, das finanzielle Auskommen der Familien oder Fragen zu staatlichen Leistungen für Familien im Vordergrund stehen. Die Themenauswahl soll partizipativ von den Interessen und Bedürfnissen der Teilnehmenden abhängig gemacht werden.

Welche Grundhaltung Eltern gegenüber liegt „Elternstart NRW“ zugrunde?

„Elternstart NRW“ ist keine Umsetzung von Ratgeberwissen in Bildungsangebote. Bei „Elternstart NRW“ werden Eltern ganzheitlich als Menschen in unterschiedlichen Rollen und mit individueller Persönlichkeit gesehen und wertgeschätzt. Ihnen werden Raum und Zeit zur Verfügung gestellt, mit anderen Eltern zu reden. Dabei geht es um den Umgang mit und Informationen zu Kindern, aber schwerpunktmäßig um die Eltern selbst. Die Kursleitungen sorgen für gute Atmosphäre, machen Mut, geben Infos oder Impulse und helfen Fragen nachzugehen.
 

Wer kann mit den Einrichtungen der Familienbildung kooperieren?

Kooperationen bei der Durchführung von „Elternstart NRW“ sind erwünscht, damit das Angebot wohnortnah von möglichst vielen Eltern in Anspruch genommen werden kann. Die Verantwortung für die Durchführung liegt immer bei der nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtung. Als Kooperationspartner kommen Einrichtungen und Fachkräfte in Frage, die fachliche Kompetenz zur Thematik der frühkindlichen Entwicklung nachweisen können. Mögliche Partner sind z.B. Kindertagesstätten/ Familienzentren, Mütterzentren, Entbindungsstationen, Schwangerschaftsberatungsstellen und Hebammen. Die Einrichtungen der Familienbildung prüfen, ob Kompetenzen, Ressourcen und die konzeptionellen Ansätze der potenziellen Kooperationspartner mit „Elternstart NRW“ kompatibel sind. Inhaltliche Grundlage ist auch bei Kooperationen das gemeinsame Rahmenkonzept „Elternstart NRW“.

Wer bestimmt die Inhalte von "Elternstart NRW"?

Grundlage für die Durchführung von "Elternstart NRW" ist das gemeinsame Rahmenkonzept der Landesarbeitsgemeinschaften der Familienbildung. Es ist offen für die einrichtungs‐ und trägerspezifische Umsetzung. Bindung und Erziehung, Alltag und Partnerschaft, Gesundheit und Unterstützungssysteme können Thema sein. Insbesondere sollen die Interessen der Teilnehmenden berücksichtigt werden. Zum Rahmenkonzept

Wer sind die Anbieter von „Elternstart NRW“?

„Elternstart NRW“ wird ausschließlich von den nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannten Einrichtungen der Familienbildung angeboten.

Welchem Zweck dient „Elternstart NRW“?

Jede Geburt verändert eine Familie und stellt Eltern vor neue Herausforderungen. „Elternstart NRW“ ist ein für alle Familienformen offenes Angebot, mit dem möglichst viele Eltern in ihrer (neuen) Verantwortung erreicht werden sollen. Entsprechend werden Familienbildungsstätten aus ihrem Wissen über Familien in ihrem Einzugsbereich und den vorhandenen Kompetenzen Angebote zu „Elternstart NRW“ vorhalten. Sie bleiben aber auch offen für Anregungen und Nachfragen zu Themen, Veranstaltungsorten und günstigen Zeitpunkten z.B. für Väter und Berufstätige. Durch diesen frühen positiven Kontakt sollen Eltern ermutigt werden, weiterhin die Angebote der Familienbildung zu nutzen. Die Gebührenfreiheit unterstützt die Inanspruchnahme von „Elternstart NRW“.

Wie ist "Elternstart NRW" entstanden?

„Elternstart NRW“ wurde 2010 von der Landesregierung initiiert und von den Landesarbeitsgemeinschaften der Familienbildung in Abstimmung mit dem NRW‐Familienministerium entwickelt. Für das gebührenfreie Angebot werden erhöhte Haushaltsmittel für die Familienbildung eingesetzt. „Elternstart NRW“ gibt es seit März 2012.

Dürfen Eltern nur beim ersten Kind teilnehmen?

„Elternstart NRW“ ist ein Angebot für Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr – egal ob es das erste oder vierte Kind ist.

Wer kann an "Elternstart NRW"-Angeboten teilnehmen?

An „Elternstart NRW“‐Angeboten können teilnehmen:

  • Eltern von Kindern im ersten Lebensjahr
  • Adoptiv‐ und Pflegeeltern
  • an Stelle der Eltern auch Großeltern oder andere Personen, die informell Erziehungsverantwortung für die Kinder wahrnehmen.

(Berechtigte Erwachsene werden im Folgenden zur Vereinfachung als „Eltern“ bezeichnet) Die Teilnahmemöglichkeit von Kindern regelt die einzelne Familienbildungsstätte. Die Teilnahmeberechtigung beinhaltet gleichzeitig immer die Gebührenfreiheit. 

Können Name und Logo des Angebots verändert werden?

Nein. "Elternstart NRW" ist der einzig zulässige Name für diese Angebote. Die Verwendung des Namens nur als Untertitel (z.B. Angebot XY – gehört zum Programm "Elternstart NRW") ist nicht gestattet. Das Bärchen‐Logo darf nur für „Elternstart NRW“ verwendet werden.

Gibt es ein Logo für "Elternstart NRW"?

Logo von "Elternstart NRW" ist das „Bärchen“. Das Logo wird allen Einrichtungen von ihren LAGen zur Verfügung gestellt.

Sind zusätzliche Begleitpersonen/ Betreuungskräfte bei der Teilnahme von Eltern mit Mehrlingen förderfähig?

Bei Mehrlingen besteht ein erhöhter personeller Betreuungsaufwand. Daher ist die zusätzliche Teilnahme einer erwachsenen Begleitperson/Betreuungskraft in Eltern‐Kind‐Kursen als Teilnehmer bzw. Teilnehmerin zulässig. Auch diese Personen können auf die geforderte Gruppengröße von durchschnittlich (Stand: 09.05.2017) sechs Erwachsenen angerechnet werden.