Hintergrund des Konzepts
Elternstart NRW ist ein gebührenfreies Angebot für Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr. Das Konzept wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW und soll Eltern einen niedrigschwelligen Zugang zu den Angeboten der Familienbildung ermöglichen.
Konzept und Rahmenbedingungen
Zu dem Konzept von Elternstart NRW gibt es eine Rahmenvereinbarung zwischen dem MKJFGFI NRW und den Landesarbeitsgemeinschaften der Familienbildung. Das pädagogische Rahmenkonzept finden Sie unter diesem Link: [Rahmenkonzept].
Weitere Informationen finden Sie in den unten stehenden FAQs.
FAQ Elternstart NRW
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Was ist "Elternstart NRW"?
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Warum können nur nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannte Familienbildungsstätten Anbieter von „Elternstart NRW“ sein?
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Dürfen Eltern bei Zwillings‐ oder Mehrlingsgeburten auch entsprechend öfter teilnehmen?
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Dürfen beide Eltern an „Elternstart NRW“ teilnehmen und wie werden sie als Teilnehmer*in gezählt?
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Wie groß sind die Gruppen bei Elternstart NRW?
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Was heißt gebührenfrei und wie wird sichergestellt, dass Eltern das Angebot nur einmal wahrnehmen?
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Welchen Zeitumfang hat „Elternstart NRW“?
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Welche förderfähigen Angebotsformen von „Elternstart NRW“ gibt es?
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Welche Themen werden in „Elternstart NRW“ angesprochen?
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Welche Grundhaltung Eltern gegenüber liegt „Elternstart NRW“ zugrunde?
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Wer kann mit den Einrichtungen der Familienbildung kooperieren?
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Wer bestimmt die Inhalte von "Elternstart NRW"?
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Wer sind die Anbieter von „Elternstart NRW“?
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Welchem Zweck dient „Elternstart NRW“?
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Wie ist "Elternstart NRW" entstanden?
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Dürfen Eltern nur beim ersten Kind teilnehmen?
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Wer kann an "Elternstart NRW"-Angeboten teilnehmen?
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Können Name und Logo des Angebots verändert werden?
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Gibt es ein Logo für "Elternstart NRW"?
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Sind zusätzliche Begleitpersonen/ Betreuungskräfte bei der Teilnahme von Eltern mit Mehrlingen förderfähig?