FAQ zur Familienbildung in NRW

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Struktur, zu Rahmenbedingungen und zur inhaltlichen Arbeit

Was ist Familienbildung?

Familienbildung wird in NRW von Familienbildungseinrichtungen, die nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannt sind, angeboten. Aus dem Selbstverständnis der Familienbildungseinrichtungen heraus ist Familienbildung Bildungsarbeit für und mit Familien im Bereich der freien Jugendhilfe. Familienbildung ist politisch unabhängig. Die Teilnahme an den Angeboten erfolgt freiwillig. 
Familienbildung ist ein flächendeckendes und lebensbiographisch begleitendes Unterstützungssystem für alle hier lebenden Familien.

Was sind die Ziele von Familienbildung?

Die Familienbildungseinrichtungen verfolgen die Ziele:
●    Schaffung von gruppenbezogenen Kommunikationsräumen als Bildungsgelegenheiten
●    Anregung von Lernprozessen  
●    Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften in Bildungs- und Erziehungsinstitutionen 
●    Motivation und Befähigung zur Selbstwirksamkeit und Selbsthilfe
●    Entwicklung von Erziehungspartnerschaften und Bildungslandschaften

Familienbildung ist Bestandteil von kommunalen Präventionsketten. Der präventive Charakter zielt anlassunabhängig auf die Stärkung von abrufbaren Ressourcen und Handlungsfähigkeiten der*s Einzelnen und des Sozialgefüges von Familie (vgl. SGB VIII §16). 
 

Wie ist Familienbildung miteinander vernetzt?

Die Arbeit der einzelnen Familienbildungseinrichtungen wird neben der örtlichen Vernetzung und Qualifizierung auch durch Austausch- und Arbeitsformen in den einzelnen Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) unterstützt. Die LAGen sind im Dialog mit dem zuständigen Ministerium und bearbeiten Zukunftsthemen kontinuierlich in ihren gemeinsamen fachspezifischen Innovationsprojekten. Familienbildung in NRW greift wissenschaftliche Erkenntnisse auf und verknüpft sie mit den aktuell vor Ort vorfindbaren bzw. formulierten Entwicklungsbedarfen. 

Wie arbeitet Familienbildung?

Familienbildung in NRW arbeitet präventiv, systembezogen, partizipativ und inklusiv. Familienbildung richtet sich primär an erwachsene Sorgeverantwortliche, zielt aber immer auf Familie als System ab. Ob konzeptionell und methodisch als Eltern-Kind-Angebote oder als Angebote mit ergänzendem „Kinder“-Programm angelegt, es geht thematisch vor allem um die Entwicklung, Bindung, Förderung und Erziehung sowie die Alltagsgestaltung.

Mit welchen Themen beschäftigt sich die Familienbildung in NRW?

Familienbildung befasst sich mit zahlreichen Themenfeldern rundum Elternschaft und Familienleben – besonders mit denen, die von den Teilnehmenden aus ihrem Leben mit in die Einrichtungen und Angebote gebracht werden.

  • Schwangerschaft und Geburt
  • Kinder in den ersten Lebensjahren
  • KiTa-Kinder
  • Schule
  • Pubertät
  • Vereinbarkeit Familie und Beruf
  • Gesellschaftliche Bedingungen für Familien
  • Intergeneratives Lernen
  • Bewegung, Sport und Gesundheit
  • Inklusion
  • Bindung, Beziehung und Erziehung
  • Konflikte und Kommunikation
  • Freizeitgestaltung
  • Digitalisierung, Digitalität und der Umgang mit digitalen Medien
  • Gender und Diversity
  • Interkulturalität
  • Demokratie und elterliche Mitspracherechte
  • Nachhaltigkeit

Wie ist Familienbildung gesetzlich verankert?

In Nordrhein-Westfalen wird die Eltern- und Familienbildung im Weiterbildungsgesetz (WbG) in §3 Absatz 1 WbG benannt und zählt zur Grundversorgung gemäß §11 Absatz 2 WbG.
Das WbG NRW formuliert auch für die anerkannten Familienbildungseinrichtungen den breit angelegten öffentlichen Auftrag, das Recht aller Einwohner*innen in NRW auf u.a. persönliche Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe durch Weiterbildung umzusetzen und durch die Bereitstellung entsprechender Angebote zu unterstützen – dies umfasst auch den Bereich der Eltern- und Familienbildung. 

Das Leistungsspektrum der Familienbildung als Teil der Jugendhilfe ist spezifisch auf die Unterstützung der Erziehung in der Familie und auf die Erhaltung und Schaffung positiver Lebensbedingungen ausgerichtet. Konkret ist die Familienbildung im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in §16 SGB VIII gesetzlich verankert.
“Die Angebote der anerkannten Familienbildung werden damit in den Kontext präventiv ausgerichteter Leistungen eingeordnet, zu denen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII verpflichtet sind.” (Quelle Expertise Hopf)
 

Was leisten Träger der Familienbildung?

Träger der Familienbildung engagieren sich für das Wohl der Familien in NRW. Aufgrund ihrer gemeinwohlorientierten Ausrichtung ist es ihnen wichtig, Familien Gelegenheiten und Räume zu verschaffen, in denen diese sich entfalten, entwickeln und vernetzen können. Träger akquirieren oder bringen
eigene räumliche, personelle, sächliche und finanzielle Ressourcen ein. Denn die öffentlichen Mittel und die Einnahmen aus Teilnahmegebühren sind nicht kostendeckend. Ohne das Engagement der Träger wäre Familienbildung sowie das Betreiben von Familienbildungseinrichtungen nicht möglich.
 

Wie wird Familienbildung gefördert?

Wesentlich sind folgende Förderstränge:

1. DAS WEITERBILDUNGSGESETZ
Das Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) sichert den anerkannten Familienbildungseinrichtungen zur Umsetzung ihres öffentlichen Auftrags eine institutionelle Förderung zu. Dadurch wird ein Teil des hauptberuflich pädagogischen Personals bezuschusst. 
Zusätzlich sind über das WBG der Abruf einer einrichtungsbezogenen Entwicklungspauschale und die Teilhabe an einem allgemeinen Innovationsfond möglich, in deren Rahmen die Einrichtungen einzeln oder im Verbund Maßnahmen durchführen können,


2. MINISTERIUM FÜR KINDER, JUGEND, FAMILIE, GLEICHSTELLUNG, FLUCHT und INTEGRATION NRW
Aktuell stehen folgende Förderungen zur Verfügung (Stand Dez. 2023):
Richtlinien über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen 
●    Artikel 1 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien
●    Artikel 2 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Landesprogramm „Elternstart NRW“
●    Artikel 3 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung

3. FÖRDERUNGEN IN DER KOMMUNE
Alle Familienbildungseinrichtungen in NRW sind mit ihren Angeboten vor Ort:
●    Teil der örtlichen Jugendhilfe in verantwortlicher Zuständigkeit des öffentlichen Jugendhilfeträgers. 
●    Teil der Prozesse der Jugendhilfeplanung.

Vielerorts gibt es neben der fachlichen Zusammenarbeit auch Förderstrukturen für - zumeist zusätzliche - Angebote oder zur institutionellen Unterstützung. Neben dem Jugendamt können hier auch andere Partner*innen wie bspw. das Sozialamt, Gesundheitsamt, das Kommunale Integrationszentrum oder die Arbeitsagentur in Erscheinung treten. 
 

Wo findet Familienbildung statt?

Familienbildung findet in eigenen Häusern und Räumlichkeiten, aber auch dezentral statt, in
●    Kindertageseinrichtungen
●    Familienzentren
●    Familiengrundschulzentren
●    Familienbüros 
●    Schulen
●    sozialen oder kulturellen Einrichtungen
●    Vereinen oder Gemeinden
●    Bibliotheken 
●    Stadtteilzentren
●    Hebammenpraxen oder Krankenhäusern 
●    Online-Formaten
●    Sozialräumen (z.B. Spielplätze)
●    Ferienstätten

Mit wem kooperiert die Familienbildung in NRW?

Familienbildungseinrichtungen in NRW kooperieren mit zahlreichen Einrichtungen und Verbänden sowie in einer Vielzahl von Netzwerken:

●    Kindertageseinrichtungen
●    Familienzentren
●    Netzwerken der Frühen Hilfen 
●    Einrichtungen der Jugendhilfe in freier Trägerschaft
●    (Grund-)Schulen
●    Hebammenpraxen und Geburtskliniken
●    Sozial-, Jugend- und Familienverbänden
●    Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung und der politischen Bildung
●    kommunalen Einrichtungen (z.B. Stadtteilzentren, Familienbüros, Interkulturelle Zentren u.v.m.)

Eine besondere fachliche und strukturelle Kooperation wird mit den örtlichen Jugendämtern angestrebt, die den gesetzlichen Auftrag zur Jugendhilfeplanung und zur Bereitstellung entsprechender Maßnahmen auch für Familien haben.
 

Wen spricht Familienbildung an?

Der Familienbegriff und damit die Reichweite der Angebote sind weitgefasst und offen. Sie stehen alltagsbezogen und insofern unbeschränkt allen Familien zur Verfügung.
Familienbildung spricht Eltern und alle Menschen, die Erziehungsverantwortung übernehmen an, die in ihrem Leben privat oder professionell (Mit-)Verantwortung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben bzw. übernommen haben. 

Mit welchen Methoden und Angebotsformen arbeitet Familienbildung?

Sie arbeitet mit Methoden der Gruppen- und Erwachsenenpädagogik. Durchgängige Merkmale sind:

  • der Gruppenbezug,
  • die Freiwilligkeit
  • die Partizipation der Teilnehmenden
  • die qualifizierte-pädagogische Begleitung
  • eine dialogisch-erkundende Haltung

Die Methoden basieren auf Planung und Organisation von systematischen Qualitäts- und Entwicklungsprozessen. Diese werden in vielfältigen Angebotsformaten umgesetzt:

  • Eltern-Kind-Kurse
  • Informationsveranstaltungen
  • Workshops
  • Familien-Wochenendseminare
  • digitale und hybride Angebote
  • offene Treffs /Cafés
  • aufsuchende Angebote (z.B. im Sozialraum, Willkommensbesuche bei Familien mit Neugeborenen)
  • (Familien-)Bildungsurlaube
  • Indoor- oder Outdoor-Aktivitäten